Beobachtung von Gebetszeiten

Der Prophet Muhammad, möge Allâh ihm einen höheren Rang geben, sagte:

„إن خيار عباد الله الذين يراعون الشمس والقمر والأظلة لذكرالله“

Die Bedeutung lautet: Zu den besten Muslimen gehören diejenigen, die die Sonne, den Mond und die Schatten beobachten, um die Gebetszeiten festzustellen.

-von Imâm At-Tirmidhî überliefert-.

Gemäß der Bedeutung dieser Aussage ist es empfehlenswert für denjenigen, der sich diesbezüglich das Wissen angeeignet hat und hierzu fähig ist, durch Beobachtung mit dem Auge, die Zeiten der fünf Gebete festzustellen.

Nach der Überlieferung von Imâm Muslim, Abû Dâwûd und anderen Gelehrten, kam der Engel Djibrîl, am Tag nach der Himmelfahrt zum Propheten Muhammad und verrichtete als Vorbeter mit dem Gesandten Gottes das Mittagsgebet.

Sie verrichteten das Gebet zu dem Zeitpunkt, als die Sonne sich vom Zenit Richtung Westen neigte und die Länge des Schattens (den ein Gegenstand, während sich die Sonne im Zenit befindet, abwirft) zunahm.

Am Nachmittag suchte der Engel Djibrîl den Propheten Muhammad erneut auf und verrichtete als Vorbeter mit dem Gesandten Gottes das Nachmittagsgebet, nachdem der Schatten eines Gegenstandes die Länge des Gegenstandes selbst, plus der Schattenlänge, während sich die Sonne im Zenit befand, erreicht hat.

Das Abendgebet verrichteten sie nach Sonnenuntergang, das Nachtgebet nach Auflösung der Abendröte und das Morgengebet als die Morgendämmerung (ein horizontales, weißes Licht) zu sehen war.

Imâm Al-Bukhârî und andere Gelehrte überlieferten, dass der Prophet Muhammad, möge Allâh ihm einen höheren Rang geben, sagte:

„إذا غربت الشمس من ها هنا (وأشار إلى جهة المغرب) وجاء الليل من ها هنا (وأشار إلى جهة المشرق يعني ظلام الليل) فقدأفطرالصائم“

Die Bedeutung lautet: Wenn die Sonne hier untergeht (wobei er in Richtung Westen zeigte) und die Nacht von hier anbricht (und er zeigte dabei in Richtung Osten), ist es erlaubt, das Fasten zu brechen.

(Das Anbrechen der Dunkelheit im Osten zählt zu den eindeutigen Zeichen des Sonnenuntergangs.)

Die Muslime haben diese Methode angewandt, um die Gebetszeiten festzulegen, bis in den letzten Jahrzehnten Kalender mit Gebetszeiten, die anhand der Aussagen des Propheten Muhammad, bezüglich der Zeichen hierfür, aufgestellt wurden.

Die Herausgeber dieser Kalender sind jedoch nicht alle als vertrauenswürdig (^adl) anzusehen, da einige unter ihnen diese Kalender nur herstellen, um Profit zu erzielen. Daher sollte die ursprüngliche Vorgehensweise für die Festlegung der Gebetszeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Es ist erlaubt, sich nach dem Gebetsruf eines vertrauenswürdigen Gebetsrufers (Mu'adhdhin), welcher sich das Wissen bezüglich der Festlegung der Gebetszeiten angeeignet hat, zu richten.

Das Erlernen der Festlegung der Gebetszeiten ist Pflicht für jeden Verantwortlichen und derjenige, der dieses Wissen vernachlässigt, gilt als nicht vertrauenswürdig. Die meisten Gebetsrufer besitzen diesbezüglich nicht die Kenntnis und gehören somit nicht zu den Vertrauenswürdigen.

Die Feststellung der Gebetsrichtung

Das Erlernen der Merkmale (u.a. die Sterne) für die Festlegung der Gebetsrichtung ist nach Aussage der Gelehrten der vier Rechtsschulen eine kollektive Pflicht (Fardu Kifâyah), während der Reise wird es jedoch zur individuellen Pflicht (Fardu ^ayn). In der heutigen Zeit wird die Pflicht des Erlernens der Merkmale für die Festlegung der Gebetsrichtung leider vernachlässigt.

Nach Aussage der Gelehrten ist es erlaubt, sich nach der Gebetsrichtung einer alten und seit langer Zeit von Muslimen für das Gebet besuchten Moschee zu richten.


Schlusswort

In der islamischen Religion steht grundlegend fest, dass Gott nur die Taten akzeptiert, die mit der islamischen Gesetzgebung übereinstimmen.

Zweifelsfreie Erkenntnisse über den Eintritt der Gebetszeiten erwirbt man nur durch optische Beobachtung der Gestirne (Sonne, Mond, Sterne). Die im Kalender festgelegten Zeiten sind nur als Orientierungshilfe gedacht.

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