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Die Rechte der Eltern im Islam Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Erbarmers Gepriesen sei Allâh, der Herr und Schöpfer der Himmel und Erden und dessen, was sich in ihnen, auf ihnen und zwischen ihnen befindet, und wir bitten Ihn, dem Propheten Muhammad, der Krone der Schöpfung, einen höheren Rang zu geben und dass Er die Gemeinschaft des letzten und besten aller Propheten vor dem schütze, was dieser für sie befürchtet. Zum Thema Eltern im Islam werden hier einige Rechte der Eltern erwähnt. In zahlreichen ‘Âyât im Qur’ân und in vielen Aussagen des Propheten Muhammad wird der Mensch angewiesen, seine Eltern gut zu behandeln. Im Islam ist es Pflicht, die Eltern stets, mit Anstand und Respekt zu behandeln. Als weitere Pflicht, welche Gott befohlen hat, ist der Gehorsam den Eltern gegenüber, ausser in Sünden, und demjenigen, der dieses einhält hat Gott Belohnung im Jenseits versprochen. Die ‘Âyah 9 / Sure Al-^ankabût bedeutet: Gott hat den Menschen befohlen, die Eltern gut zu behandeln. In Sure An-Nisâ‘/ ‘Âyah 36 heißt es sinngemäß: Gott befahl den Menschen niemanden außer Ihm anzubeten und die Eltern gut zu behandeln. Der Muslim soll alles, was seine Eltern verletzt, unterlassen. Nach islamischem Recht ist der respektlose Umgang mit den Eltern eine grosse Sünde und derjenige, der seine Eltern schlecht behandelt und ihnen schweren Schmerz zufügt, ist ungehorsam und zählt damit nicht zu den frommen und rechtschaffenen Muslimen. Der Muslim soll seine Eltern gut behandeln und seine Stimme nicht gegen ihre Stimme erheben. So lautet die Bedeutung der ‘Âyât 23-24 / Sure Al-Isrâ‘: Man soll den Eltern nicht ’’Uff’’ sagen und sie nicht kränken. Und man soll ihnen gegenüber respektvolle Worte verwenden. Zum respektlosen Umgang mit den Eltern gehört das Beschimpfen, Schlagen oder Verachten beider oder auch nur eines Elternteils. Weiterhin ist es verboten sich mit einem Elternteil zu verbünden, um dem anderen Elternteil Unrecht anzutun. Aus einer Aussage des Propheten Muhammad, welche von Imâm Abu Dawud überliefert wurde, geht hervor, dass derjenige der sich im Unrecht mit jemandem auf Grund der Verwandtschaft oder Volkszugehörigkeit verbündet, nicht zu den besten Muslimen gehört. Der erwachsene Muslim darf seine Eltern auf Grund von Vernachlässigung in der Kindheit nicht schelten. So darf er nicht Gleiches mit Gleichem vergelten, indem er sagt, „meine Eltern haben mir ihre Liebe und Zuneigung verwehrt, so werde ich meinerseits ihnen meine Fürsorge und Hilfe verweigern.“ Derjenige der dieses tut, gilt als sündiger Muslim. Imâm al-Bukhariyy und Imâm Muslim überlieferten eine Aussage in der der Prophet Muhammad zu seinen Gefährten sprach und sagte: „Soll ich euch einige groben Sünden nennen?“ „Gewiss!“, antworteten die Gefährten. Daraufhin sagte der Prophet Muhammad: „Der Unglaube und der respektlose Umgang mit den Eltern“. Imâm al-Bukhâriyy und Imâm Muslim überlieferten eine weitere Aussage, in der der Propheten Muhammad sagte: „Der Muslim, der respektlos seinen Eltern gegenüber ist, wird nicht mit den ersten Muslimen in das Pardies eintreten.“ So entnimmt man von dieser Aussage des Propheten Muhammad, dass derjenige Muslim, der seine Eltern schlecht behandelt, im Jenseits erst nach schwerer Bestrafung ins Paradies eintreten wird. Die Belohnung für den Gehorsam der Mutter gegenüber ist sehr grob. Die Mutter hat eine hohe Stellung im Islam und hat am meisten Anspruch darauf, dass man sie gut behandelt und sich um sie kümmert. Ein Mann kam zum Propheten Muhammad und sagte: „O Gesandter Gottes! Wer hat am meisten Anspruch, dass ich ihm ein guter Gefährte bin?“ Der Gesandte Gottes sagte daraufhin: „Deine Mutter!“ Der Mann sagte: „Und wer dann?“ Der Prophet sagte: „Deine Mutter!“ Der Mann sagte: „Und wer dann?“ Der Prophet sagte: „Deine Mutter!“ Der Mann sagte: „Und wer dann?“ Der Prophet sagte: „Dein Vater!“. -von Imâm Al-Bukhariyy überliefert- Von dieser Aussage versteht man, dass die Mutter mehr Anspruch auf Respekt, gute Behandlung und Gehorsam hat, als der Vater. Dies steht der Mutter auf Grund der Schwere der Schwangerschaft, Entbindung und dem Stillen zu. |
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